Hersteller, die Produkte der Sammelgruppe 5 in Verkehr bringen, konnten sich bislang über eine Abholanordnung der Stiftung EAR freuen. Denn damit waren meistens Einnahmen verbunden. In der Sammelgruppe befinden sich Werkzeuge und diese lassen sich gewinnbringend recyceln. Seit dem ElektroG2 fallen auch Produkte der Unterhaltungselektronik und IT-Produkte in diese Sammelgruppe. In Summe bleibt damit trotzdem zumeist ein Erlös bei einer Abholanordnung über.
Es können aber auch LI-Accus in den IT-Produkten (z.B. bei Notebooks) sein und der Transport dieser Batterien fällt mittlerweile unter die Gefahrgutverordnung. Aus diesem Grund sind die Geräte mit LI-Accus getrennt zu sammeln und zu transportieren. Das geschieht zumeist über Gitterboxen, verbunden mit hohen Transport- und Logistikkosten. So kommt es, dass eine Abholanordnung für diese Gitterboxen in der Sammelgruppe 5 schnell Kosten von 300€ und mehr verursachen kann.
Bedingt durch die spezielle Zuteilung der Abholanordnungen durch die Stiftung EAR wird es nun für die Hersteller der Produkte der Sammelgruppe 5 ein Glücksspiel, ob mit der Abholung Erlöse oder Kosten verbunden sind.
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